Ihre Vorteile als Unternehmen
Präventionsgesetz (2016)
Das Präventionsgesetz verpflichtet Krankenkassen, jährlich mindestens 2 Euro je Versicherten in betriebliche Gesundheitsförderung zu investieren. Konkret heißt das: Eine GKV mit 500.000 Versicherten muss ca. 1.000.000 € pro Jahr in betriebliche Maßnahmen der Gesundheitsförderung investieren. In welche Unternehmen die GKV investiert, bleibt ihr selbst überlassen. Wichtig ist jedoch, dass die Handlungsfelder und Maßnahmen den Qualitätsanforderungen genügen.
Empfehlung: Wenn ein Unternehmen von den Maßnahmen für ihre Mitarbeiter profitieren möchte, sollte es aktiv auf die Krankenkassen zugehen.
Bis zu 44 Euro Sachbezüge (§ 8 Abs. 2 EstG)
Zuwendungen für den Mitarbeiter in Höhe von bis zu 44 Euro pro Monat sind Lohnsteuer- und sozialabgabenfrei. Dazu gehören zum Beispiel Gutscheine für Tanken, ÖNV, Fitness-Abo, Einkaufsgutscheine usw.
Empfehlung: Die Grenze von 44€ darf pro Monat nicht überschritten werden und der Betrag muss eindeutig auf den einzelnen Monat zuzuordnen sein.
600 Euro Freigrenze pro Jahr für Gesundheitsförderung
Jedes Unternehmen kann pro Jahr bis zu 600 Euro für einen Mitarbeiter in Maßnahmen der präventiven Gesundheitsförderung investieren. Diese zusätzlichen Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung sind in Höhe von bis zu 600 € pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr steuerfrei (§ 3 Nr. 34 EStG) und damit auch beitragsfrei zu Sozialversicherung. Arbeitgeber können den Freibetrag verwenden für z. B. Gesundheitskurse, betriebliche Gesundheitsförderung oder individuelle Präventionskonzepte.
Empfehlung: Die Maßnahme steuerfrei in gesundheitsfördernde Maßnahmen zu investieren, besteht zwar bereits seit 2008, wird aber in Unternehmen noch viel zu wenig genutzt und umgesetzt, obwohl die Angebote und Möglichkeiten sehr vielfältig sein können.